Welche Daten über die Plattform abrufbar sind

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Mit dem Beginn des Deklarationszeitraumes wird es ernst in Sachen Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte. Da kommen die neuesten Entwicklungen bei GrundsteuerDigital genau richtig.

Es lassen sich nämlich alle Liegenschaftsinformationen zu einem Grundstück bequem über eine Schnittstelle abrufen – Eingabe der Adresse genügt.

Im Detail heißt das: Sobald Sie die Adresse des Mandanten-Grundstücks erfasst haben, können Sie alle relevanten Liegenschaftsinformationen digital abrufen und automatisch in GrundsteuerDigital übernehmen. Kostenpunkt: 2,50 Euro je Flurstück.

Zu den relevanten Daten gehören:

  • Gemarkung
  • Gemarkungsnummer
  • Flurstücksnummer
  • Flurstückszähler
  • Flurstücksnenner
  • Bodenrichtwert
  • Fläche des Grundstücks in qm

Sollten Informationen wie der Bodenrichtwert noch nicht verfügbar sein, können Sie diesen zu einem späteren Zeitpunkt ergänzen, und zwar kostenlos.

Die Möglichkeit des digitalen Abrufs bedeutet auch: Sie benötigen im Normalfall keinen Grundbuchauszug. Eine deutliche Arbeitserleichterung, weniger Papier und eine geringere Fehlerquote, denn das Übertragen der Daten entfällt.

Eine Einschränkung gibt es jedoch: Der Datenabruf funktioniert natürlich nur, soweit er in dem jeweiligen Bundesland verfügbar ist. Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuelle Datenverfügbarkeit.

Tipp: Die Daten, die (noch) nicht digital abrufbar sind, finden sich eventuell im Informationsschreiben, das die Grundstückseigentümer erhalten haben. Inzwischen sollte deren Versand überall so gut wie abgeschlossen sein.

Und doch, trotz aller Schnittstellen und Hilfestellungen, gibt es Werte, die Ihre Mandantschaft selbst ermitteln muss. Das sind grundsätzlich (heißt: Abweichungen in einzelnen Bundesländern sind möglich):

  • Wohnfläche
  • Nutzfläche
  • Fläche der Zubehörräume bzw. Nebenräume
  • Eigentumsverhältnisse bzw. Miteigentumsanteile
  • Art des Grundstücks
  • Baujahr
  • Abbruchverpflichtung
  • Zeitpunkt der Kernsanierung
  • Anzahl der Garagen bzw. Tiefgaragenstellplätze

Achtung: Gerade bei der Abgrenzung von Wohnflächen, Nutzflächen und Zubehörräumen kann es zu Fehlern kommen. Das liegt insbesondere an dem Begriff „Nutzfläche“. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man zum Beispiel die Flächen von Kellerräumen, Wasch- und Trockenkellern und anderen Zubehörräumen gerne als Nutzflächen – im Rahmen der Grundsteuer sind das aber gar keine Nutzflächen. Wer hier versehentlich Flächen in der Feststellungserklärung falsch deklariert, zahlt unter Umständen am Ende eine zu hohe Grundsteuer. Das gilt es natürlich zu vermeiden.

Deshalb hier eine Klarstellung, welcher Begriff wofür steht:

Wohnfläche: Das sind Flächen von Räumen, die für Wohnzwecke genutzt werden. Dazu gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad usw. Auch die Fläche eines häuslichen Arbeitszimmers zählt als Wohnfläche.

Nutzfläche: Damit sind die Flächen gemeint, die zu betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Das sind zum Beispiel die Flächen von Verkaufsräumen, Läden, Werkstätten, Vereinsräumen usw.

Zubehörräume bzw. Nebenräume: Dazu zählen u.a. Kellerräume, Abstellräume, Waschküchen, Trockenräume und Heizungsräume.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil:

  • Die Nutzflächen zählen zur Wohnfläche dazu, wenn sie sich in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Wohneigentum befinden. Bei Mietwohngrundstücken werden die Nutzflächen separat in der Feststellungserklärung angegeben.
  • Die Flächen von Zubehörräumen/Nebenräumen erhöhen jedoch nicht die Wohnfläche von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Wohneigentum. Diese Flächen werden bei der Ermittlung der Wohnfläche deshalb auch nicht mitgerechnet und nicht in der Feststellungserklärung angegeben. Bei Mietwohngrundstücken sind sie auch nicht separat zu deklarieren.
  • Nur dann, wenn die Flächen von Zubehörräumen zu einem betrieblich genutzten Teil des Gebäudes gehören, sind sie zu berücksichtigen.

Hier sollten die Angaben der Mandantschaft kritisch geprüft werden, insbesondere wenn bei einem Einfamilienhaus Nutzflächen erklärt werden.

Tipp: GrundsteuerDigital wird Ihnen zeitnah Hilfestellungen anbieten, sodass Sie Wohnflächen und Nutzflächen einfach ermitteln können.

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