Wir möchten Sie über unsere neuesten Funktionen, anstehende Fristen und die aktuellsten Blogbeiträge informieren.
Wie Sie wissen, ist das Thema Grundsteuer nicht vorbei. Deshalb ist es für uns von höchster Priorität, die GrundsteuerDigital-Lösung fachlich und technisch immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Wir arbeiten weiter an neuen Funktionen für unser Produkt, die Ihnen die Arbeit rund um die Grundsteuer erleichtern sollen. Kennen Sie schon diese vier neuen Funktionen?
1. Einspruch & weitere ELSTER-Nachrichten ohne übermittelte Feststellungserklärung möglich
Sie haben jetzt auch die Möglichkeit einen Einspruch für eine Mandantin oder einen Mandanten einzulegen, für den Sie vorab keine Feststellungserklärung über unsere Plattform übermittelt haben. Diese Funktion ist auch für weitere ELSTER-Nachrichten, wie die Belegnachreichung, Fristverlängerung oder sonstige ELSTER-Nachrichten verwendbar.
ℹ️ Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier im Hilfecenter.
Ein Videotutorial haben wir für Sie auf unserem YouTube-Kanal bereitgestellt.
Ein Korrekturbescheid ist nun einfacher hochzuladen. Dafür muss sich die Feststellungserklärung bereits im Status “Einspruch” befinden und mit Klick auf den Button “Korrekturbescheid hochladen” wird die Erklärung automatisch in den Status “ELSTER abgeschlossen” gesetzt und es öffnet sich direkt die Bescheid-Upload-Maske. Ein mehrfaches Zurücksetzen der Erklärung, um den Bescheid manuell hochzuladen und zu prüfen, ist somit nicht mehr notwendig.
3. Vereinfachte Überprüfung des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages
Der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag werden zusätzlich auf dem Berechnungskopf angezeigt, so dass die Werte auf einen Blick einfacher überprüft werden können.
4. Individuelle Auswahl des Erklärungstyps & Jahres für die ELSTER-Validierung
Sie können nun innerhalb des Grundstücks festlegen, auf Basis welches Erklärungstyps & welchen Jahres die ELSTER-Validierung im Grundstück erfolgen soll. Diese Funktion ist z.B. hilfreich, wenn Sie für ein Grundstück mit einem Gebäude, das 2024 gebaut wurde, eine Feststellungserklärung anlegen möchten. Da die ELSTER-Validierung für den Typ “Hauptfeststellung zum Jahr 2022” nicht gültig wäre, haben Sie über das Zahnrad-Symbol die Möglichkeit, eine gültige Auswahl, wie z.B. “Art- & Wertforschreibung 2025” vorzunehmen.